Rainfarn (Tanacetum vulgare) ein Heilkraut, dass unter vielen anderen von Karl dem Großen (747–814) über die Klöster in unseren Regionen eingeführt wurde. In seinem “Capitulare de villis”(1) legte er fest, welche Heilpflanzen die Klöster in ihren Klöstergärten anzubauen, und die Kenntnisse ihrer Anwendungen weiterzuverbreiten hatten. Die Klöster waren auch so etwas wie Samenbanken, über die die Heilpflanzen dann auch über das große Frankenreich verteilt wurden.
Für die Äbte beziehungsweise die Verantwortlichen der Klöstergärten war das oft nicht leicht. Denn im Capitulare de villis waren auch viele Heilpflanzen des Mittelmeeres wie Mandel- oder Pfirsichbäume aufgeführt, die in den kalten Regionen des Norden gar nicht wuchsen. Wieso Karl der Große auch eine Auswahl von etwa 70–90 Pflanzen (darunter auch Obstbäume) festlegte, nach welchen Kriterien er dabei vorging — darüber streiten sich noch heute die Gelehrten.
Mediävisten haben ohnehin viel zu streiten, denn die Heilpflanzen, die wir heute unter ihrem Namen kennen, wurden in ihrer Systematik erst von Carl von Linné 1000 Jahre später entwickelt. Die Kräuterbücher mit ihren Zeichnungen zur Zeit Karls des Großen können kaum als Beleg dienen. Denn die damaligen Künstler nahmen es mit dem Abzeichnen der Heilpflanzen nicht so genau. Sie durften die Heilkräuter “irgendwie” darstellen, Hauptsache, es sah in den Augen des Künstlers schön aus. Auf Bestimmungskriterien, wie die genaue Darstellung der Blüten, Blätter oder Wurzeln wurde kein Wert gelegt. Deshalb gibt es viele Heilpflanzen, die zwar unter dem heutigen Namen durchaus noch bekannt sind, aber ob es sich dann auch tatsächlich um diese Pflanzen handelte, wird weiterhin ein Geheimnis bleiben.
(1) Capitularien (Capitula = Einteilung) waren die Herrscher-Erlasse der fränkischen Könige. Sie wurden schriftlich formuliert und betrafen wirtschaftliche, religiöse, politische oder rechtliche Fragen.
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