Die Meerzwiebel (Scillae bulbus) ist aufgrund ihrer hohen Wirksamkeit und geringen therapheutischen Behandlungsbreite nur als verschreibungspflichtiges Medikament zu haben.
Meerzwiebelpräparate werden als Fertigarzneimittel oder Kombinationspräparate nach Verordnung des Arztes abgegeben. Die Meerzwiebel enthält bis zu 0,2 Prozent herzwirksamer Glykoside, die genauer Dosierung bedürfen. Die Heilpflanze wird bei leichten Formen der Funktionsschwäche des Herzens verabreicht. Es beeinflusst zum Beispiel die Schlagfrequenz des Herzens positiv wie auch seine Schlagstärke. Meerzwiebel-Wirkstoffe vermögen auch einen krankhaft erhöhten Venendruck zu harmonisieren, was sich wiederum vorteilhaft auf die genamte “Herzarbeit” (harmonisierend) auswirkt.
Nicht zuletzt hat das Medikament verschiedene Wechselwirkungen zum Beispiel mit Abführmitteln, Wasser-Ausscheidungsmitteln (Diuretika) und noch weiteren Indikationen.
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