Das Leberblümchen (Hepatica triloba GILIB.) ist eine geschützte Heilpflanze. Sie darf nicht mehr gepflückt werden. Sie war früher ein Hausmittel. Wegen ihrer leberartig geformten Blätter wurden ihr entsprechend der Signaturenlehre heilsame Wirkungen für die Leber und Galle zugesprochen.
Heute ist das Leberblümchen fast vollständig aus der volkstümlichen Nutzung herausgefallen. Die Pflanze gehört zu den Hahnenfußgewächsen (Ranunculaceae), enthält frisch giftige Reizstoffe, weshalb es frisch nicht verwendet werden sollte. In getrocknetem Zustande muss die genaue Mengenangabe z.B. eines Tees eingehalten werden. Wegen der Seltenheit der Heilpflanze in unserem Lande gebe ich keine Teerezeptur an. Wer Leberblümchen-Tee gegen Leber- und Gallenleiden versuchen möchte, sollte einen entsprechend geschulten Heilkundigen hinzuziehen.
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Sehr interessante Artikel! Vielen Dank für die Informationen auf diesem Blog. Ich bin immer wieder erstaunt, wie vielfältig und hilfreich Pflanzen sein können!
Liebste Grüße aus Australien
Kati