Ginkgo (Ginkgo biloba) enthält Wirkstoffe, die zur Behandlung von Durchblutungsstörungen des Gehirns verwendet werden. Präparate aus Ginkgoblättern gibt es in Apotheken. Die meisten Präparate müssen Kunden allerdings selbst bezahlen. Denn nur bei der Indikation “Demenz” übernehmen Kassen die Kosten von den verordneten Ginko-biloba-Präparaten. *
Präparate, die nur aus Ginkgo-biloba-Blättern (Monopräparate) bestehen, werden bei verschiedenen Problemen eingesetzt. So bei
- arteriellen Durchblutungsstörungen (Durchblutungsstörungen der Arterien, d.h. der Blutgefäße, die vom Herzen wegführen)
- zerebralen Durchblutungsstörungen (Durchblutungsstörungen des Gehirns)
- zerebraler Mangeldurchblutung (Mangeldurchblutung des Gehirns)
Die Kassen übernehmen allerdings nur die Kostenerstattung für Ginkgo-biloba-Präparate, die zum Beispiel vom Hausarzt gegen Demenz verschrieben werden. Für alle anderen Behandlungsformen müssen Patienten selbst bezahlen — so zum Beispiel bei Gedächtnisstörungen (Selbstmedikation).
Ginkgo-Bäume wuchsen vor über 100 Millionen Jahren überall auf der Erde. Nach den verschiedenen Klimawandlungen zogen sich die Bäume auf den asiatischen Raum zurück. Erst im 18. Jahrhundert wurden Ginkgo-Bäume wieder nach Europa geholt. Mittlerweile wachsen sie überall in Deutschland. In Städten werden sie gerne angepflanzt, weil sie ausgesprochen widerstandsfähig gegen Luftverschmutzung und den Einsatz von Pestiziden sind.
* Bis 2004 wurden viele pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka) von den Kassen bezahlt. Unter Ursula Schmidt, die acht Jahre lang für die SPD als Gesundheitsministerin wirkte, wurden sämtliche Phytopharmaka aus dem Verordnungskatalog gestrichen. Nur noch vier Heilpflanzen werden gegenwärtig und weiterhin verordnet:
- Hochdosiertes Johanniskraut (Hypericum) bei mittelschwerer Depression
- Indische Flohsamen (Plantaginis ovatae semen) bei bestimmten Darmerkrankungen
- Mistel (Viscum album) zur Verbesserung der Lebensqualität bei Krebserkrankungen
- Ginkgo (Ginkgo biloba) bei Demenz
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