Am 19. Januar 2017 wurde vom Deutschen Bundestag einstimmig der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der betäubungsrechtlichen Vorschriften angenommen. Das bedeutet, dass künftig schwerkranke Patienten hochwertige Cannabis-Arzneimittel auf Kosten der Krankenkassen bekommen können. Damit geht nun ein jahrelanges Ringen um die Verordnungsfähigkeit von Cannabis zuende.
Künftig sollen schwerkranke Patienten getrocknete Cannabisblüten und ‑Extrakte in kontrollierter Qualität in Aptheken erhalten. Voraussetzung ist eine Verordnung des behandelnden Arztes. Bisher haben laut Bundesinstitut für Arzneimittelprodukte (BfArM) 1.000 Patienten in Deutschland aufgrund von Ausnahmegenehmigungen als Selbstzahler Cannabis erwerben dürfen. Den Hanf erhielten sie aus Holland.
Nun ist der Aufbau einer staatlichen Cannabis-Agentur in Deutschland geplant. Diese wird Anbau und Vertrieb übernehmen. Geplant ist außerdem, mit erhobenen, anonymisierten Patientendaten wissenschaftliche Forschungen zu betreiben. Kontrolle über die Cannabis-Agentur hat das BfArM, welches auch die wissenschaftliche Auswertung übernehmen wird.
Vorraussichtlich ab März 2017 wird Cannabis bei Krebspatienten, Patienten mit Multipler Sklerose oder generell in der Schmerztherapie per Rezept verordnet werden können. Es geht nicht “um Kiffen auf Rezept”, wie Karin Maag von der CDU/CSU gesagt haben soll, sondern darum, für Schwerkranke mit hohem Leidensdruck Behandlungsalternativen zu schaffen. Insgesamt zeigten sich die Vertreter der Fraktionen zufrieden mit dieser Lösung, um die nun lange und ausgiebig gerungen wurde.
Verboten ist weiterhin der Eigenanbau von Cannabis oder der Handel damit. Ebenfalls verboten ist der Besitz und Kiffen von Cannabis ohne die obigen medizinischen Indikationen.
Autorin
• Marion Kaden, Berlin, 22. Januar 2017.
Bildnachweis
• Marion Kaden (mk), Berlin.
Quellen
Deutscher Hanfverband: https://hanfverband.de/uebersicht-cannabis-im-bundestag
weitere Infos
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